Jetzt bundesweit gültige Fristen und Gebühren
Seit 1. Januar 2010 gilt eine neue Verordnung zur Regelung der Betriebs- und Brandsicherheit von Öfen und Heizungsanlagen. (Bundes- Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO). Damit verändern sich einige Überprüfungsintervalle und auch einige Kosten für die Schornsteinfegerarbeiten.
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