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  1. Der Schornsteinfeger sorgt für Sicherheit

    „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“ Dieses altbekannte Sprichwort gilt auch, wenn es um die Sicherheit von Heizungsanlagen geht. Als Hausbesitzer sollte man sich dabei jedoch nicht nur auf die moderne Technik verlassen, sondern auch auf aktivem Wege vorbeugend Brandschutz betreiben.
  2. Effiziente Heizungspumpen sparen Stromkosten

    Die meisten Eigenheimbesitzer widmen ihrer Heizungspumpe nur wenig Aufmerksamkeit. Dabei ist gerade diese kleinste Komponente der Heizungsanlage der größte Einzel-Stromverbraucher im gesamten Haus. Umwälzpumpen sind für bis zu 15 Prozent der Stromrechnungen privater Hausbesitzer verantwortlich - zumindest dann, wenn es sich um eine ungeregelte Pumpe handelt.
  3. Gas-Hausschau

    Mit Erscheinen der Technischen Regeln für Gasinstallationen 2008 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Gasversorgung wird nun auch der Hauseigentümer in die Pflicht genommen.
  4. Ihr Wunsch: Neue Heizung, moderner Heizkomfort, aber denken Sie daran: Der Schornstein gehört dazu!

    Ihr Wunsch: moderner Heizkomfort Bei der Wohnungsmodernisierung steht der Einbau einer modernen Heizung meist ganz obenan. Dabei gilt es viele Wünsche zu erfüllen.
  5. Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

    Ab 2013 können Sie sich einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Auf Drängen der EU-Kommission die Bundesregierung das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) verabschiedet. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2012 können Sie dann einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Mit diesem Gesetz werden aber auch die Haus- und Wohnungseigentümer jetzt deutlich stärker in die Verantwortung genommen.
  6. Pro Schornstein

    Pro Schornstein, Info´s warum Hausbauer sich vielleicht doch einen Schornstein benutzen sollen. Welche Vorteile kann ein Schornstein für Sie und Ihr Haus bringen? Grundsätzlich sollte man sich jede große Anschaffung, wie ein Haus, gründlich überlegen, in der Regel möchte man das Haus sein ganzes Leben lang bewohnen und es eventuell danach seinen Kindern vererben. Fehler in der Planung oder das Sparen an der falschen Stelle rächen sich schon nach relativ kurzer Zeit.
  7. Reform des Schornsteinfegergesetzes

    Wie Sie bereits aus der Presse erfahren haben, wird es im Schornsteinfegerwesen Veränderungen geben. Der Entwurf für eine Reform des Schornsteinfegergesetzes wurde am 12. März 2008 vom Bundeskabinett verabschiedet. Voraussichtlich tritt das neue Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft. So frühzeitig wie möglich möchten ich Sie über die anstehenden Änderungen informieren.
  8. Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude zur Pflicht geworden.

    Mit Beginn des Jahres 2009 muss für jedes Wohngebäude ein Energieausweis vorliegen, vorausgesetzt es wird verkauft oder neu vermietet.
  9. Wann kommt der Schornsteinfeger?

    Einige Haus- und Wohnungsbesitzer können sich seit dem 22. März 2010 auf neue Termine mit ihrem Schornsteinfeger einstellen. Die novellierte 1. BImSchV ist seit dem 22. März 2010 in Kraft. Umweltschutzmessungen (Messungen nach der 1. BImSchV.) finden bei bestimmten Öl- und Gasheizungen künftig alle zwei bis drei Jahre statt. Die Sicherheitsbetreuung verbleibt in vielen Haushalten jährlich.
  10. Weglassen ist nicht gleich kostenlos!

    Weglassen ist nicht gleich kostenlos! Hausbesitzer können ein Lied davon singen. Ist das Haus erst fertig, geht der Ärger schon los. Dabei wurden sie vorher von Verwandten und Bekannten gewarnt.
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