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  1. Der Energieausweis für Gebäude

    Der Energieausweis für Gebäude Anders als bei Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.Ziel ist es: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
  2. Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen?

    In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine angeblich drohende Zwangsstilllegung bzw. Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handele - was so nicht zutrifft! Die Verfeuerung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen zur Beheizung von Räumen führt zur Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe. Besonders die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung aus den Kleinfeuerungsanlagen hat mit deren steigender Verbreitung in den letzten Jahren bedenklich zugenommen.
  3. Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag

    Als Schornsteinfeger rate ich Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen! Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
  4. Online Energie Check

    Anders als bei Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Hier kann man unverbindlich einen Online Energie Check durchführen. Dieser Online Energie Check ersetzt keinen Energieausweis oder gar eine Energieberatung, gibt aber schonmal einen Überblick.
  5. Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude zur Pflicht geworden.

    Mit Beginn des Jahres 2009 muss für jedes Wohngebäude ein Energieausweis vorliegen, vorausgesetzt es wird verkauft oder neu vermietet.
  6. Warum einen Energieausweis?

    Wer braucht einen Energieausweis? Der Energieausweis bietet Vorteile für Mieter und Käufer. Vorteile des Energieausweises. Was sind die schlimmsten Energiefresser in Wohngebäuden?
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