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  1. Ausweispflicht für Gebäude!

    Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss demnächst einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
  2. neuer Betriebskostenspiegel für 2008

    Dem neuen Betriebskostenspiegel 2008 liegen rund 35.000 Abrechnungen des Abrechnungsjahres 2007 zugrunde. Diese Daten beziehen sich auf etwa 9 Millionen Quadratmeter Mietwohnungsfläche, so dass eine umfassende und repräsentative Aussage zur Durchschnittshöhe von Betriebskosten in Deutschland möglich ist.
  3. Ohne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag

    Als Schornsteinfeger rate ich Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen! Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
  4. Thermografie eine effektive Diagnose

    Durch hohe Energiepreise und steigende gesetzliche Standards wird die Nachfrage von Eigentümern sowie Kaufinteressenten nach einer schnellen und effektiven Gebäudediagnose immer größer. Die Gebäudethermografie liefert zu einem vernünftigen Preis verlässliche Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes und zeigt Schwachstellen an den einzelnen Bauteilen auf.
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