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Ergebnis Ihrer Suche nach "Anlagen"
Resultate 21 bis 30 von insgesamt 32 (4 Seiten).
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Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Ab 2013 können Sie sich einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Auf Drängen der EU-Kommission die Bundesregierung das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) verabschiedet. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2012 können Sie dann einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Mit diesem Gesetz werden aber auch die Haus- und Wohnungseigentümer jetzt deutlich stärker in die Verantwortung genommen.
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Nicht jeder Brennstoff darf in den Kamin- oder Kachelofen
Verbrennen von Papierbriketts ist in kleinen Anlagen verboten Auf den ersten Blick klingt es wie eine pfiffige Idee: Ein großer Discounter bietet im Internet-Handel eine Papier-Brikettpresse an. Doch die damit mühevoll hergestellten Briketts dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher in sogenannten Kleinfeuerungsanlagen, beispielsweise in privaten Öfen und Heizkesseln, nicht verbrennen.
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Offene Kamine - Heizkamine - Kaminöfen (Behaglichkeit drinnen – Belästigung draußen?)
Heizkamine und Kaminöfen liegen im Trend der Zeit. Ihr Betrieb strahlt Behaglichkeit aus, gerade dann, wenn es draußen knackig kalt ist. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise wird ihre Nutzung in den privaten Haushalten neu entdeckt.
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Pellets - Holzheiztechnik
Seit Urzeiten nutzen die Menschen Feuerholz als Energieträger und lebten mehr oder weniger zufrieden damit. Heute können sich vor allem Stadtmenschen kaum vorstellen, mit Holz oder Holzprodukten zuverlässig, preiswert und umweltschonend zu heizen. Dabei hat erst vor etwa 150 Jahren im industriellen Bereich und vor weniger als 100 Jahren in den privaten Haushalten die Verdrängung von Holz durch Kohle und später Öl und Gas begonnen. Der Grund dafür war am Anfang der bessere Komfort solcher Anlagen, denn die Kosten waren zunächst sogar höher.Holzpellets sind ein zu stäbchenförmigen Pellets gepresstes Brennmaterial aus Holz. Sie werden in speziellen Pelletheizungen verfeuert. Zur Zeit wird Holz in Form von Sägespänen und Restholz fast nur von holzverarbeitenden Betrieben verheizt.
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Reform des Schornsteinfegergesetzes
Wie Sie bereits aus der Presse erfahren haben, wird es im Schornsteinfegerwesen Veränderungen geben. Der Entwurf für eine Reform des Schornsteinfegergesetzes wurde am 12. März 2008 vom Bundeskabinett verabschiedet. Voraussichtlich tritt das neue Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft. So frühzeitig wie möglich möchten ich Sie über die anstehenden Änderungen informieren.
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So lesen Sie meine Bescheinigung nach der 1. BImSchV
Die Messung nach der 1.BImSchV ist eine vom Schornsteinfeger durchzuführende Messung. Sie ist eine wichtige Untersuchung, die das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Kleinfeuerungsanlagenverordnung vorschreibt. Als Ergebnis erhalten Sie von mir eine Bescheinigung. So lesen Sie meine Bescheinigung nach der 1. BImSchV.
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Thermografie eine effektive Diagnose
Durch hohe Energiepreise und steigende gesetzliche Standards wird die Nachfrage von Eigentümern sowie Kaufinteressenten nach einer schnellen und effektiven Gebäudediagnose immer größer. Die Gebäudethermografie liefert zu einem vernünftigen Preis verlässliche Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes und zeigt Schwachstellen an den einzelnen Bauteilen auf.
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Umweltschutz und Ressourcenschonung
Im Jahr 1971 erklärte die damalige Bundesregierung: "Wir sind der Überzeugung, daß Umweltpolitik den gleichen Rang hat, wie andere große öffentliche Aufgaben, wie zum Beispiel soziale Sicherheit, Bildung oder innere und äußere Sicherheit". Die politischen Grundprinzipien des Umweltschutzes beruhen auf...
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Wann kommt der Schornsteinfeger?
Einige Haus- und Wohnungsbesitzer können sich seit dem 22. März 2010 auf neue Termine mit ihrem Schornsteinfeger einstellen. Die novellierte 1. BImSchV ist seit dem 22. März 2010 in Kraft. Umweltschutzmessungen (Messungen nach der 1. BImSchV.) finden bei bestimmten Öl- und Gasheizungen künftig alle zwei bis drei Jahre statt. Die Sicherheitsbetreuung verbleibt in vielen Haushalten jährlich.
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Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis nach Bedarf oder einem Energieausweis nach Verbrauch?
Der Energieausweis nach Verbrauch basiert auf den Verbrauchswerten der zurückliegenden 3 Jahre und kann innerhalb der Übergangsfrist (Wahlfreiheit bis zum 01. Oktober 2008) für jedes Wohngebäude mit einer 10 jährigen Gültigkeit ausgestellt werden. Der Energieausweis nach Bedarf basiert auf den einzelnen energetischen und geometrischen Eigenschaften der Bauelemente (Wände, Fenster, Dach und Boden) sowie auf der Anlagentechnik.
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